1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der THEFABERS GmbH, Düsseldorfer Str. 117, 51379 Leverkusen (im Folgenden: Agentur).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB) und Kaufleute (HGB).
2.1 Die Agentur erbringt umfassende werbliche Beratung und Betreuung für die Konzeption und das Design von Landingpages und Funnels sowie Marketing und Performance Marketing gemäß dem jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag.
2.2 Die Agentur verpflichtet sich zur termingerechten Erstellung der vertragsgemäßen Leistungen.
2.3 Die Agentur liefert immer eine erste Entwurfsversion der Leistung. Auf dieser Basis kann der Kunde Korrekturwünsche äußern. Es erfolgt diesbezüglich eine Beratung und Empfehlung an den Kunden durch die Agentur. Die Agentur übernimmt die Korrekturen, sofern sie den Rahmen des Kostenvoranschlags nicht überschreiten. Die Agentur stellt dem Kunden insgesamt bis zu drei Korrekturschleifen zur Verfügung. Für zusätzliche Korrekturdurchgänge wird ein Stundensatz in Höhe von 90,00 Euro berechnet.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß § 2 erforderlichen Inhalte, Daten, Produktinformationen, Zugangsdaten und Vorlagen vollständig, korrekt und frei von Rechten Dritter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde teilt der Agentur insbesondere das zur Verfügung stehende Werbebudget mit.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Entwürfe, Konzepte und sonstige Zwischenergebnisse unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang schriftlich freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben.
3.3 Die Freigabe eines Entwurfs oder Konzepts gilt als verbindliche Genehmigung des jeweiligen Leistungsstands und als Grundlage für die weitere Umsetzung.
3.4 Die Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt durch ausdrückliche Freigabe des Kunden oder konkludent durch Veröffentlichung, Inbetriebnahme oder produktive Nutzung der Leistung, insbesondere durch Freischaltung unter einer öffentlichen Domain, Anbindung an Tracking- oder Werbesysteme oder Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
3.5 Nach erfolgter Abnahme sind Änderungs- oder Erweiterungswünsche gesondert zu vergüten, sofern sie nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden wesentlichen Mangel beruhen.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Stundenbasis zu einem Stundensatz von 90,00 Euro.
4.1 Die Preise, die von der Agentur angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Von der Agentur erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
4.3 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Agentur nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Agentur stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
4.4 Die Agentur stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
4.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.1 Die Agentur räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
5.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
5.3 Die Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere über bestehende GEMA-Rechte, hinweisen.
6.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
6.2 Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß der Agentur gegen die in § 2 dieser Vereinbarung verankerten Pflichten oder des Kunden gegen die Pflichten aus § 3 und den Zahlungspflichten gemäß § 4.
6.3 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags durch eine der Parteien werden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen gemäß der vereinbarten Vergütung für die entsprechenden Projektphasen abgerechnet. Die Agentur ist zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für noch nicht begonnene Leistungen verpflichtet.
7.1 Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
7.2 Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
8.1 Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
8.2 Die Agentur darf Arbeitsresultate zu Referenzzwecken nutzen. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dies in schriftlicher Form zu widerrufen. Wurde mit dem Kunden eine NDA (Non-Disclosure Agreement) geschlossen, gelten die in der NDA vereinbarten Konditionen.
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Köln, NRW.
Stand 09. Juni 2026